B ab 19.01.2013

·         Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).
  ·         Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: §         Anhänger bis 750 kg zG, §         Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

Mindestalter: 18  Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

B 96 ab 19.01.2013

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Vorbesitz: B Eingeschlossene Klassen:
AM, L

 

BE ab 19.01.2013

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

Mindestalter: 18 Vorbesitz: B Eingeschlossene Klassen: AM, L

Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.

  • Fahrerschulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

  • Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich

  • B196 gilt nur in Deutschland

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196:

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre

  • Mindestalter 25 Jahre

Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!

 

 

 

 

 

AM ab 19.01.2013

Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH §         Elektromotor max. 4 kW Nennleistung, §         Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
  Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h §         Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm. §         Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung, §         Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung, §         bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

Mindestalter: 15 Jahre

 

A1 ab 19.01.2013

·         Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
  ·         Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

Mindestalter: 16

Eingeschlossene Klasse: AM

 

A2
ab 19.01.2013

  ·         Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

Mindestalter: 18 Eingeschlossene Klassen: A1, AM

 

ab 19.01.2013  

· Kraftrad über 45 km/h bbH §         über 35 kW Motorleistung,          Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
  ·         Kraftfahrzeuge §         Motorleistung mehr als 15 kW, §         Hubraum mehr als 50 ccm. Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

Mindestalter ·         Krafträder:
24
(Direkteinstieg) ·         bei zweijährigem Vorbesitz von A2:
20
·         Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
21
Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM